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   OLG Celle, 27.02.2020 - 13 U 18/19   

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OLG Celle, 27.02.2020 - 13 U 18/19 (https://dejure.org/2020,43977)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.02.2020 - 13 U 18/19 (https://dejure.org/2020,43977)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. Februar 2020 - 13 U 18/19 (https://dejure.org/2020,43977)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 13.06.2013 - 3 U 31/10

    Weitergabebeschränkungen für Eintrittskarten in den AGB eines

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2020 - 13 U 18/19
    Das ist hier der Fall, weil die Eventveranstalter und die Beklagten in unterschiedlicher Form - nämlich in Form des Direktverkaufs bzw. der Vermittlung - identische Waren bzw. Dienstleistungen an denselben Abnehmerkreis absetzen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 13. Juni 2013 - 3 U 31/10, juris Rn. 152 ff.).

    Hingegen greift der Tatbestand der Nr. 9 nach zutreffender herrschender Auffassung nicht ein für vertragliche Vertriebsverbote, wie sie insbesondere auch beim Verkauf von personalisierten Eintrittskarten vorliegen (vgl. Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl., Anh. zu § 3 Rn. 9.4 ff.; MüKo-UWG/Alexander, 2. Aufl., UWG Nr. 9 Rn. 24; Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/Weidert, UWG, 4. Aufl., Anhang zu § 3 Nr. 9 Rn. 13; Ohly/Sosnitza, UWG, 7. Aufl., Anhang zu § 3 Absatz 3 Rn. 28; Hanseatisches OLG, Urteil vom 18. September 2014 - 3 U 42/13 Kart = vorgelegt als Anlage zum Schriftsatz der Beklagten vom 10. Mai 2019, Bl. 200 ff. d.A.; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 13. Juni 2013 - 3 U 31/10, juris Rn. 262 ff.; Schreiber, CR 2014, 791, 793).

    Die Personalisierung von Tickets und daran anknüpfende Weiterverkaufsverbote sind mittlerweile für höherklassige Sport- und Kulturveranstaltungen üblich und die damit verbundene Problematik ist aufgrund der öffentlichen Diskussion im Zusammenhang mit Fußballkarten, insbesondere anlässlich der Fußball-WM 2006, auch allgemein bekannt (vgl. Gutzeit, Handelsbeschränkungen für Eintrittskarten, BB 2007, 113, 115; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 13. Juni 2013 - 3 U 31/10, juris Rn. 196; LG München I, Urteil vom 2. August 2017 - 37 O 17726/16, juris Rn. 98 m.w.N.; Wilkens/Müller-Eiselt, SpuRt 2018, 46, 49).

    Es ist deshalb unerheblich, dass die Tickets nur eine Leerzeile zur Namenseintragung vorsehen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 13. Juni 2013 - 3 U 31/10, juris Rn. 171 ff.; Wilkens/Müller-Eiselt, SpuRt 2018, 46, 47 f.).

    Soweit die Beklagte in der Berufungsinstanz auf Praktiken der Mitglieder des Klägers verwiesen hat, wonach spezielle Tickets als "Platin Tickets" bzw. "Top Seat Tickets" verkauft werden, die keine Zusatzleistungen oder weitere Services enthalten, sondern die sich dadurch auszeichnen, dass dieses Kartenkontingent zunächst zurückgehalten und erst nach Ausverkauf der "normalen" Tickets zu einem erhöhten Preis auf den Markt gebracht wird, bedarf es im vorliegenden Fall keiner Entscheidung, ob dieses Verhalten des Klägers bzw. seiner Mitglieder mit dem vom Hanseatischen Oberlandesgericht im Urteil vom 13. Juni 2013 (3 U 31/10, juris Rn. 202 ff.) entschiedenen Fall vergleichbar wäre, in dem der klagende Vertriebspartner eines Bundesligavereins selbst auf dem Zweitmarkt tätig war und das Gericht deshalb ein schützenswertes Interesse am sozialen Preisgefüge verneint hat.

  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 74/06

    bundesligakarten.de - Wettbewerbswidrigkeit des Schleichbezugs: Ausnutzung

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2020 - 13 U 18/19
    Ein unlauteres Verleiten zum Vertragsbruch liegt nur vor, wenn gezielt und bewusst darauf hingewirkt wird, dass ein anderer eine ihm obliegende Vertragspflicht verletzt (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 2008 - I ZR 74/06 - bundesligakarten.de, juris Rn. 31).

    Jedoch können nach der Rechtsprechung berechtigte Interessen des Verwenders von AGB an einer Beschränkung der Abtretung der Besuchsrechte sowohl Sicherheitsbelange sein als auch die Aufrechterhaltung eines sozialen Preisgefüges (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 2008 - I ZR 74/06 - bundesligakarten.de, juris Rn. 26).

  • OLG Düsseldorf, 07.07.2010 - U (Kart) 12/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Bereitstellung einer Internetplattform zur Veräußerung

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2020 - 13 U 18/19
    Nichts anderes kann für den hier vorliegenden Fall gelten, dass die Beklagte die Tickets nicht selbst ankauft, sondern den Verkauf lediglich durch "Suchdienstleistungen" vermittelt (vgl. für den Betreiber eines Internetportals: OLG Düsseldorf, Urteil vom 7. Juli 2010 - VI-U (Kart) 12/10, juris Rn. 19).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.08.2013 - L 3 U 42/13

    Überfall auf Lehrlinge im Wohnheim als versicherter Arbeitsunfall - Abrenzung

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2020 - 13 U 18/19
    Hingegen greift der Tatbestand der Nr. 9 nach zutreffender herrschender Auffassung nicht ein für vertragliche Vertriebsverbote, wie sie insbesondere auch beim Verkauf von personalisierten Eintrittskarten vorliegen (vgl. Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl., Anh. zu § 3 Rn. 9.4 ff.; MüKo-UWG/Alexander, 2. Aufl., UWG Nr. 9 Rn. 24; Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/Weidert, UWG, 4. Aufl., Anhang zu § 3 Nr. 9 Rn. 13; Ohly/Sosnitza, UWG, 7. Aufl., Anhang zu § 3 Absatz 3 Rn. 28; Hanseatisches OLG, Urteil vom 18. September 2014 - 3 U 42/13 Kart = vorgelegt als Anlage zum Schriftsatz der Beklagten vom 10. Mai 2019, Bl. 200 ff. d.A.; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 13. Juni 2013 - 3 U 31/10, juris Rn. 262 ff.; Schreiber, CR 2014, 791, 793).
  • LG München I, 02.08.2017 - 37 O 17726/16

    Der FC Bayern darf den Weiterverkauf von Tickets beschränken

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2020 - 13 U 18/19
    Die Personalisierung von Tickets und daran anknüpfende Weiterverkaufsverbote sind mittlerweile für höherklassige Sport- und Kulturveranstaltungen üblich und die damit verbundene Problematik ist aufgrund der öffentlichen Diskussion im Zusammenhang mit Fußballkarten, insbesondere anlässlich der Fußball-WM 2006, auch allgemein bekannt (vgl. Gutzeit, Handelsbeschränkungen für Eintrittskarten, BB 2007, 113, 115; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 13. Juni 2013 - 3 U 31/10, juris Rn. 196; LG München I, Urteil vom 2. August 2017 - 37 O 17726/16, juris Rn. 98 m.w.N.; Wilkens/Müller-Eiselt, SpuRt 2018, 46, 49).
  • BGH, 13.07.2006 - VII ZR 51/05

    Formularmäßige Vereinbarung eines abgeschwächten und eines uneingeschränkten

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2020 - 13 U 18/19
    60 Zwar entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass sowohl die Vereinbarung eines abgeschwächten wie auch eines uneingeschränkten Abtretungsausschlusses nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam ist, wenn ein schützenswertes Interesse des Verwenders an dem Abtretungsverbot nicht besteht oder die berechtigten Belange des Vertragspartners an der freien Abtretbarkeit vertraglicher Ansprüche das entgegenstehende Interesse des Verwenders überwiegen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 2006 - VII ZR 51/05, juris Rn. 14 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 29.04.2015 - 20 U 77/15

    Unfallversicherung - Ursächlichkeit Ausfallschritt nach Golfschlag für

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2020 - 13 U 18/19
    Zwar mögen - wie von der Beklagten angeführt - die unstreitig fehlende Durchführung von Kontrollen und die faktische Unkontrollierbarkeit der vom Erstwerber selbst vorzunehmenden Personalisierung (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Januar 2016 - I-20 U 77/15 = Anlage MK 3, S. 7) auf den ersten Blick gegen ein Interesse des Veranstalters an der Wahrung des sozialen Preisgefüges - bzw. an der Durchsetzung der von ihm selbst zu seinem Schutz aufgestellten Regeln - sprechen.
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